Der Smiley feiert seinen 45. Geburtstag!

Im Dezember 1963 erschuf Harvey Ball aus zwei Punkten und einem gebogenen Strich in einem gelben Kreis den grafischen Smiley und wurde damit zum wohl unglücklichsten Erfinder der Geschichte. Auftraggeber war die Versicherungsgesellschaft State Mutual Life Assurance Cos. of America und Ball verkaufte seinen Entwurf für schlappe 45 US-Dollar. Das Zeichen wurde dabei nicht rechtlich gesichert.

Smiley (public domain by wikipeda)

Diese Sicherung übernahm der Franzose Franklin Loufrani acht Jahre (1971) später. Inzwischen ist Loufrani Einkommensmillionär und hält Nutzungsrechte für den Smiley in über 80 Ländern. Ball kämpfte bis zu seinem weltlichen Ende im Jahr 2001 um seine Anerkennung als „leiblicher“ Vater des Smileys.

RIP Harvey Ball und hoch soll er leben, der Smiley! 45. Geburtstag des Smiley

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18 Antworten zu Der Smiley feiert seinen 45. Geburtstag!

  1. onkelchen sagt:

    stimmt doch gar net! :irre:
    forrest gump hat den smilie erfunden, hab ich im fernsehen gesehen. :ja: :ugly:

    gruß jan :lachtot:

  2. Michael sagt:

    @onkelchen: Wo du Recht hast, hast du Recht! :ugly:

  3. Puh sagt:

    Musst du dann jetzt keine Lizenzgebühren zahlen? Oder sind die Nutzungsrechte inzwischen abgelaufen?

    Na, jedenfalls meinen Herzlichen Glückwunsch. Gibts Kaffee und Kuchen?

  4. Michael sagt:

    Ganz ehrlich: Ich habe keine Ahnung wie das gehandhabt wird, der gelbe Smiley im Beitrag ist aber a) public domain und b) wäre er Teil einer Berichterstattung zum 45. Geburtstag eben dieses Smileys.

    Außerdem gönn ich dem Franzosen keinen einzigen Cent!

    Interessant:
    http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=3519

  5. Da sieht man mal, daß man jeden Scheiss irgendwo registrieren muss.

  6. Loilo sagt:

    @Papa Bodehase: …damit er einem gehört, ja.
    Ich vermute mal in Deutschland erreichen Smilie nicht wirklich die Schöpfungshöhe (nein das war keine Beleidigung, Michael :ugly: )

  7. Michael sagt:

    Markenschutz ist nicht gleich Urheberrecht!

  8. Ist rechtlich auf jeden Fall interessant.

    a) Urheberrechtlich wird die Grafik selbst geschützt und es hätte keiner Registrierung in Europa bedurft, in den USA bis 1998 aber schon. D.h. hätten die beiden den Smilie unabhängig voneinander und ohne jemals ein ähnliches Zeichen wahrgenommen zu haben entwickelt, wäre der Amerikaner ohne Registrierung leer ausgegangen, der Europäer hätte dagegen ein Urheberrecht.

    M.E. ist der Smilie prinzipiell als Neuentwurf sowohl individuell eigenschöpferisch nach europäischem Urheberrecht, wie auch mit hinreichender Arbeit & (geistigem) Krafteinsatz sowie Originalität nach dem Copyright verbunden.

    Wäre das wirklich der Fall, wären alle Smilies Urheberrechtsverletzungen (außer bei Ausnahmen, wie z.B. dem Bericht über den Smilie als Tagesereigniss, wie Michael es zutreffend bemerkt). Ich denke jedoch, dass es an der Originalität hapern wird. Z.B. wären meiner Ansicht nach schon Lachgesichter, die vorher existiert haben, schädlich.

    b) Geschmacksmuster – Als Geschmacksmuster kann man Designs, Farben oder Formen anmelden die neu und in ihrer Art eigen sind. Und was wichtig ist, die Schutzanforderungen sind geringer, als beim Urheberrecht (Geschmacksmustergesetz gilt als "das keine Urheberrecht"). Die Designs müssen nur in ihrem Metier neu sein. So wäre der gelbe Smilie oben als Design hinreichend neu, auch wenn schon vorher etwas ähnliche Lachgesichter existiert haben. Anderseits erstreckt sich der Schutz nur auf gewerbliche Nutzung und endet nach 20 Jahren.
    Ohne jetzt weiter geprüft zu haben, gehe ich davon aus, dass die Smilies als Geschmacksmuster geschützt worden sind. Und hier im privaten Rahmen, dürfen die Smilies daher frei leben. Zudem sind sie grün und nicht gelb, also schon von Ihrer Eigenart anders.

    b) Markenrechtlich wird der Bezug einer Grafik zu einem Produkt/Unternehmen geschützt. D.h. auch ohne das Urheberrecht an einer Grafik zu haben, kann man sie sich für ein Produkt registrieren. Wenn ich z.B. in den 70ern eine "Smilie"-Grafik-Marke für Computerabbildungen hätte, wäre ich jetzt saureich. Aber auch hier ist es ein gewerbliches Schutzrecht und somit könnte ich die grünen Grinsekugeln hier nicht belangen.

    Oh und schon wieder erfolgreich ein wehrloses Kommentarfeld vollgespamt. Gott, dabei bin ich eigentlich auf dem Weg zum Strand. Was mach ich Trottel nur. :doh:

  9. Michael sagt:

    Du nennst es Spam, ich nenne es guten Content, danke!

  10. Moment, ich nenne Dein Blog guten Content… wenn ich nun Deiner Logik folge …. :???: ::D:

  11. Michael sagt:

    He, ich bin nicht Aristoteles!

    btw: Interessant zu b) Markenrecht wäre ja auch noch die Tatsache, dass die kleinen grafischen Emoticons (egal ob grün gelb, rot,…) seit mindestens über 10 Jahren im großen Netz Verwendung finden. Ich meine in Erinnerung zu haben, dass man seine Marke auch verteidigen muss um deren Schutz aufrecht erhalten zu können.

  12. Das ist richtig eine Marke muss
    1. genutzt werden
    2. gegen generische Vereinnahmung geschützt werden. Sprich, sie sollte nicht zum Volksmund werden. Z.B. findet Google es prinzipiell gut, wenn alle googeln, statt suchen sagen. Gleichzeitig muss Google aufpassen, dass das kein allgemeiner und beschreibender Sprachbegriff wird. Denn dann kein ein Konkurrent die Löschung verlangen, weil die Marke nicht einzigartig ist (allerdings müsste es dann so weit sein, dass fast jeder ohne nachzudenken z.B. "Ich google was bei Yahoo" sagt).

    Und dasselbe gilt für die Smilies. Ich glaube im Zusammenhang mit Emotionsausdrücken online, dürften sie generisch und damit frei sein. :hurra:

    Bist Du neben Informatik auch Jurist (wenn schon kein Grieche)? :freu:

  13. Michael sagt:

    Nein, ich bin in meinem ersten Job in Hamburg nur ein paar Jahre juristisch vorgeschädigt worden, indem ich eng mit der Rechtsabteilung zusammen gearbeitet habe. Es ging dabei hauptsächlich um Urheber- und Markenrecht.

    Ich geh jetzt mal bei Yahoo und MSN was googeln. *g*

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  16. Christian sagt:

    HAPPY BIRTHDAY!

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  18. Alexander Rivas sagt:

    Anderseits erstreckt sich der Schutz nur auf gewerbliche Nutzung und endet nach 20 Jahren.
    Ohne jetzt weiter geprüft zu haben, gehe ich davon aus, dass die Smilies als Geschmacksmuster geschützt worden sind. Und hier im privaten Rahmen, dürfen die Smilies daher frei leben.

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