Lappan-Verlag bittet zur Kasse

Lange war’s ruhig hier im Blog und der Lappan-Verlag hatte mir das Wiederbeleben des Blogs nochmals einen Tick schwerer gemacht, aber man soll sich ja nie unterkriegen lassen. Für Ruhe im Blog war schlussendlich ich selber verantwortlich.

Genauso verantwortlich bzw. verantwortungslos war ich Weihnachten 2006, genauer gesagt am 24. Dezember 2006 als ich hier meine üblichen Adventkranz-Smilies vorstellte und ein Gedicht dazu stellte.

Ein teures Gedicht wie ich im Juli 2011 erfahren durfte, denn im Gegensatz zu allen anderen Beiträgen mit Gedichten fremder Autoren, hatte ich mich bei diesem Gedicht nicht um die Rechte daran schlau gemacht. Normalerweise achte ich darauf das der Dichter schon mehr als 70 Jahre tot ist, damit ist man hierzulande eigentlich auf der sicheren Seite.

Doch im besagten Falle war es ein Gedicht von Heinz Erhardt mit dem Titel „Die Weihnachtsgans“. Der gute Heinz, in meinen Augen deutsches Kulturgut, ist leider noch keine 70 Jahre tot („leider“ nur im Zusammenhang, dass dies nun mein persönliches Pech darstellt). Dementsprechend gibt es jemanden, der mit den Werken von Heinz Erhardt Geld verdienen möchte und dies ist der Lappan Verlag.

Über die Kanzlei KSP Rechtsanwälte erhielt ich dann auch ein freundliches Schreiben, dass ich eine Urheberrechtsverletzung begannen habe (den Autor hatte ich aber genannt, ich hatte mir also nichts zu Eigen gemacht!) und ich möge doch bitte Schadenersatz in Höhe von 726,90 Euro (inkl. aller Gebühren) leisten. Das Gedicht muss natürlich auch entfernt werden.

Ich hatte mich zwar mit KSP dann mit einer Zahlung von ca. der Hälfte geeinigt, genauso teuer war dann aber auch noch die Rechtsberatung durch meinen Anwalt. Müssen halt auch von was leben, die lieben Anwälte. Was man der KSP zu Gute halten muss ist, dass man neben der Schadenersatzforderung nicht auch abgemahnt hat. Beides wäre möglich gewesen. Wie auch immer, die Kanzlei macht ja nur ihren Job.

Was man dem Lappan Verlag aber vorwerfen muss ist, dass die Erbengemeinschaft das Vorgehen gar nicht begrüßte und ein einfaches Anschreiben an meine Person ausgereicht hätte. Im Gegenzug hätte ich auch was nettes über den Lappan Verlag geschrieben und das Gedicht natürlich entfernt, so bleibt ein fahler Beigeschmack und jeder kann sich sein eigenes Bild über dieses Unternehmen machen.

Auf boersenblatt.net gab es einen Artikel zu diesem Thema, in welchem es hieß:

„Dabei nehmen wir die 6.000 Fälle in Blogs und Foren jedoch aus“, betont Klaus Kämpfe-Burghardt, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ueberreuter, zu der Lappan gehört. Juristisch verfolgt würden nur die ca. 400 gewerblich genutzten Seiten.

Schade, bin wohl doch kein Blog bzw. muss das Börsenblatt sich wohl verschrieben haben, denn Herr Kämpfe-Burghardt schrieb mir:

… zu Ihren Zitaten zu meiner Person und die mir zugeschriebenen Zitaten nur so viel: Nicht immer hat man Einfluß auf das, was die Presse über einen schreibt, bzw. wie man zitiert wird. Gerichtsrelevant ist das aber nicht.
Zu Ihrem Verstoß gegen das Urheberrecht nehmen Sie Kontakt mit der von uns beauftragten Kanzlei auf.

PS: Weihnachtsgedichte für dieses Jahr sind gestrichen! ::P:

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80 Antworten zu Lappan-Verlag bittet zur Kasse

  1. Martin sagt:

    Also ich weiss nicht was der liebe Heinz dazu gesägt hätte… der wäre mit dem vorgehen bestimmt auch nicht einverstanden gewesen. Es tut mir leid für das Lehrgeld, dass du bezahlen musstest, aber sollte die Blogger da draußen drauf aufmerksam machen, dass manche Verlage auch bei recht altem Content noch auf das Urheberrecht pochen… :shocked:

  2. NRj_66 sagt:

    Tja, das tut mir leid für Dich aber es gibt ja schlimmeres. Ich überlege mir auch, ob ich jemals das veröffentliche was ich vorhatte :zensur: oder nicht.
    Vllt. haben wir zu viele Anwälte und das INet ist bald nur noch für denjenigen da, der eine eigene Rechtsabteilung hat.

    Alles Gute und mehr Glück für die Zukunft.
    Rudi

  3. Axel sagt:

    Es gibt mehrere Anwaltskanzleien, KSP gehört u.a. dazu, die sich auf das Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben. Anders ausgedrückt: Die beschäftigen ein Dutzend Praktikanten, welche nichts anderes tun, als irgendwelche Medien zu durchsuchen, um dann die betreffenden Personen anschreiben und „abzocken“ zu können.

    Übrigens tun auch die sog. Verbraucherschutzzentralen so etwas im gewerblichen Bereich.

    Häufig sind diese Kanzleien von den eigentlichen Inhabern der Urheberrechte gar nicht beauftragt, sondern handeln als „Organ der Rechtspflege“. Dabei nutzen sie zum einen die Unwissenheit der Angeschriebenen und deren Respekt vor dem Anwaltsstand aus, zum anderen geht es ihnen ausschließlich um das Kassieren von Gebühren, die nach dem neuen RVG erheblich gestiegen sind.
    Wer sich in der Materie auskennt, weiß, dass diesen Leuten das gleiche zusteht wie den Inkassobüros. Nämlich nichts.
    Leider haben die meisten Juristen nur eine äußerst mangelhafte Ausbildung im Bereich „Verlags- und Urheberrecht, Gewerbliche Schutzrechte und Patentrecht“ genossen. Du hattest wohl leider so einen um Rat gefragt.
    Außerdem neigen alle meine Kollegen dazu, sich gegenseitig vor den Mandanten in Schutz zu nehmen bzw. zu „decken“, sofern ihnen die Rechts- bzw. Gesetzeslage nicht hinreichend vertraut ist. Frei nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ – leider.

    Laut deinen Angaben stand KSP gem. § 97a Abs.II UrhG lediglich eine Summe von max. 100,- € als Aufwandsentschädigung zu, voraus gesetzt, der Lappan-Verlag hätte sie beauftragt. Das hätte dein Anwalt wissen müssen.
    Wer über eine Unterlassung hinaus auch noch Schadenersatz haben will, muss den Schaden nach deutschem Recht nachweisen.
    Da den reinen Abmahn-Anwälten gar kein Schaden entstehen kann, wäre dieses Thema dann auch erledigt gewesen.
    Dem Lappan-Verlag hätte es dann oblegen, den Schaden nachzuweisen. Was dabei heraus gekommen wäre, ist wohl klar, wenn man sich § 97 UrhG anschaut.

    In jedem Fall gilt: IMMER AUF DEN MAHNBESCHEID WARTEN!

    Der ist nämlich bedeutend günstiger, als die von den Anwälten erstellte Wunschforderung.

    Im übrigen könnte es sogar sein, dass die Ansprüche bereits verjährt gewesen sind gem. § 195 BGB i.V.m. § 102 UrhG. Ich nehme es sogar an.

    Es tut mir leid, dass du die Schattenseite unseres Berufstandes kennen gelernt hast, aber wie du schon sagtest: „Müssen halt auch von was leben, die lieben Anwälte.“

    Nichtsdestotrotz: Frohe Weihnachten!
    xoxo
    Axel

  4. Anonymous sagt:

    Eine Unverschämtheit vom Lappan-Verlag! Möge er bald das Zeitliche segnen. :nein:

  5. MG Blog sagt:

    Ach ja ach ja die lieben und „armen“ Abmahnanwaelte,
    da kann man nur hoffen das dieses vielleicht doch irgend wann mal ein Ende hat ? : http://blog.arcadewelten.eu/2011/12/30/gesetzespaket-zum-schutz-vor-abzocke-und-abmahnungen-geplant/

    Hoffe auf jeden fall das du keinerlei UE so unterschrieben hast =)

    auf jeden fall schoen mal wieder was zu lesen auch wenn das leider eher ein negativer Beitrag ist / war, aber das mit der netten fan post kenne ich leider auch zu gute auch wenn es nicht immer unbedingt um Urheberrecht Verletzungen geht.

    Dir / euch auf jeden fall erst mal ein Frohes neues Jahr 2012

  6. Michael sagt:

    @Michael und @Su-Mu: Weil ich keine Nutzungserlaubnis vom Lappan-Verlag hatte.
    @Vanita: Respektiere ich auch, trotzdem halte ich Heinz Erhardt für deutsches Kulturgut und finde das vorgehen nicht gerade glücklich.
    @Erni: Eigene Worte hatten mir eigentlich nie gefehlt. :D
    @Abmahnung: Nein, eine Schadenersatzforderung.
    @robiniawood: Danke, nicht notwendig, die Werbung hier auf dem Blog spielt das in 2-3 Jahren locker wieder rein. ;)
    @Phrasenschubser: Ulli Stein kann ja nicht wirklich was dafür…
    @Axel: Danke für den Hinweis, für mich zwar zu spät, event. aber für andere interessant!

  7. Vanita sagt:

    @Michael: Ich hatte dem Michael von Position 3 geantwortet. :;):
    Ich seh schon, dass das rechtlich nicht ganz sauber war, finde das Vorgehen aber wirklich übertrieben.

  8. Erni sagt:

    Dir ein frohes und gesundes neues Jahr Michael, hoffe das 2012 nicht nochmal etwas derartiges passiert und wir vielleicht auch wieder positive Dinge genießen können. Freue mich jedenfalls aus deine eigens verfassten Worte :D

  9. Annette sagt:

    Auch ich habe im Juli 2011 mit der KSP Bekanntschaft gemacht, von denen ich genau 1 Tag nach meiner Hochzeit ein „nettes“ Schreiben bekam mit einer Forderung von 500 und noch was €.

    Ich hatte natürlich (dummerweise) zurück geschrieben und wollte erst einmal eine Vollmacht und den Beweis über das erwähnte Gedicht von Heinz Erhardt auf meiner HP. Zuvor hatte ich natürlich sämtliche Seiten mit Gedichten, Zitaten etc. auf meiner Seite gelöscht.

    Ich bekam eine Kopie der Vollmacht sowie einen ziemlich unleserlichen Screenshot meiner HP mit dem Gedicht von 11/2010. Auch ich hatte zum damaligen Zeitpunkt den Urheber (also Heinz Erhardt) unter dem Gedicht namentlich genannt.

    Daraufhin nahm ich Kontakt mit einem Bekannten auf, der RA ist. Dieser verfaßte für mich eine Unterlassungsklage und meinte, ich solle denen 160 € anbieten, da dies der „Realität“ für eine solche Sache entspräche – alles andere wäre weitaus überzogen.

    KSP bot mir 320 € an – unter dem Vorbehalt, daß evtl. noch weitere Forderungen nachkämen. Weiterhin drohten sie, daß die über 500 € sofort gänzlich fällig werden, wenn ich nicht bis daunddahin zahlen würde. Daraufhin meldete ich mich nicht mehr bei denen, da im www viele davon abrieten, mit KSP überhaupt Kontakt aufzunehmen.

    Es kam dann pünktlich zum 24.12. nochmals ein Erinnerungsschreiben, daß zwar die über 500 € fällig wären, sich Lappan aber angeblich dennoch mit den 320 € zufrieden geben und blablabla und wieder Drohung.

    Ich reagierte wiederum nicht, denn seriös ist dieser „Verein“ ganz sicher nicht, wenn man im Internet einmal recherchiert.

    Gestern jedoch die KSP sogar zu Hause bei uns an und wollten mit mir reden (wohl eher verhandeln). Da ich aber auf der Arbeit war, wollten sie meinem Mann keine Auskunft geben, da sie das nicht dürften. Sie würden sich später noch einmal melden. Dank der Fritzbox ist es ja möglich, Telefonnummern zu sperren…. :pfeif:

    Welche Rechtsanwälte, die Forderungen gegen einen haben, rufen den „Angeklagten“ zu Hause an?? :???:

    Ich werde mich auf jeden Fall auf keinen Deal mit KSP einlassen, sondern die Angelegenheit nun aussitzen – mal sehen, wie weit sie wirklich gehen.

    Alleine auch schon aus DEM Grund, da im Internet öffentlich zu finden ist, daß (angeblich) NUR gewerbliche Seiten angeschrieben wurde und es sich bei meiner Seite um eine rein private Seite handelt und ich auch kein Gewerbe betreibe!

  10. Michael sagt:

    Was der Lappan-Verlag bzgl. gewerblich und privat für eine Meinung hat, hatte ich im letzten Absatz zitiert. Berichte mal, wie es bei dir weiter geht bzw. wenns was Neues gibt! Ich drücke die Daumen.

  11. Axel sagt:

    @Annette:
    Das machst du vollkommen richtig. :bravo:

    Im übrigen sind KSP ja auch für Unternehmen wie z.Bsp. die Telekom, T-Online und diverse andere TK-Unternehmen tätig.
    Wer schon einmal eine Begegnung mit deren Service hatte, weiß, warum die Herren aus Hamburg deren Forderungseinzug übernehmen und wundert sich über gar nichts mehr.
    :irre:

  12. Kuno sagt:

    Ich finde es tragisch, dass man heutzutage immer gleich Anwälte einschaltet! Eine simple Kontaktaufnahme des Verlages hätte doch ausgereicht.
    Ganz heikel sind übrigens auch Kartenausschnitte! Gewisse Kanzleien schicken sogar eigens programmierte Bots im Netz los, um Urheberrechtsverletzungen aufzustöbern! Zum Glück lässt sich in der Schweiz mit Abmahnungen nicht so leicht eine goldene Nase verdienen! Das Deutsche Recht steht diesbezüglich leider sehr realitätsfremd in der Landschaft. Hoffentlich wird da bald nachgebessert, dass sich nicht mehr jede Kanzlei ungefragt als Hilfssheriff betätigen kann!

  13. Consulmex sagt:

    Hallo Michael,
    tja, was soll man dazu noch sagen außer… :irre:
    Der gute Heinz hätte dabei persönlich wenig zu lachen
    und wäre vermutlich bestürzt sein über die Akton.
    BTW: Wie ist die Sache jetzt eigentlich ausgegangen?

  14. Stephan sagt:

    Hi Leute,
    melde mich auch mal wieder zurück.
    Da ich meine HP aufgegeben habe bin ich nur noch selten hier ;) aber was ich hier lesen musste, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Wenn man ein Gedicht auf so einer Seite sieht ist das doch die beste Werbung für jeden Künstler, egal ob er Tot ist oder nicht.

    Das werden die gewissen Rechteanwälte hier in Deutschland niemals begreifen, nein man besteht auf sein Recht.

    Jetzt weiß ich auch warum ich meine HP zu gemacht habe, so kann mir nichts mehr passieren.
    Aber so macht man auch viele gute Seite kaputt.

    Man sollte diese RA anklagen und nicht die Leute die das Urheberrecht verletzt haben sollten.

    Denn dadurch leben doch die Dichter, Sänger oder was auch immer.

    Ist zu mindeste meine Meinung

  15. Annette sagt:

    Da gebe ich Dir Recht, Stephan – aber es geht bei denen eben nicht um Werbung, sondern lediglich, schnell reichlich Geld zu machen – ohne Rücksicht auf irgendwelche Verluste der „Angeklagten“. :motz:

    Hier mal ein kurzer Zwischenbericht:
    Da ich deren Nummer in der Fritzbox sperrte, riefen sie ca. 2 Wochen später nochmal mit unterdrückter Nummer an, aber ich war ja wieder nicht zu Hause. Schließlich gehöre ich zum ganztags arbeitenden Volk. ::D:

    Dann kam doch tatsächlich vor ca. 2 (oder sind’s schon 3 :???: ) Wochen noch einmal ein Anruf mit der Bitte (bei meinem Mann) daß ich am nächsten Morgen zurückrufen soll!!! :irre: Natürlich tat ich das nicht – meine Chefs würden mir was anderes erzählen und selbst, wenn ich nicht arbeiten würde – ich rufe dort doch nicht zurück!! :nein:

    Seitdem warte ich auf neuere Reaktionen und bin gespannt und hoffe, daß das alles gut ausgehen wird! :ups:

    Noch niemals habe ich erlebt oder davon gehört, daß eine Rechtsanwaltskanzlei, die Forderungen gegen jemanden hat, den „Angeklagten“ anruft!!!! DAS kann wirklich nicht mit rechten Dingen zugehen. Ich habe langsam das Gefühl, daß sie wissen, daß sie gerichtlich nichts erreichen können und wollen evtl. per Telefoneinschüchterung einen „Deal“ schließen, um wenigstens an einen Teil des Geldes zu kommen.

    Ich werde weiter berichten, wenn es etwas Neues gibt. :winken:

  16. Stephan sagt:

    Ja Annette,
    das ist mir auch schon Passiert, aber sie hatten mich Persönlich am Telefon :skepsis: naja was soll ich sagen sie wollten dann als erstes meine Daten abgleichen denn ich wüste ja schon warum sie anrufen.

    Meinte darauf „nein ich wüste nicht warum sie mich anrufen, können sie mir das bitte mal sagen?“ und darauf kam nur „das können wir nur wenn wir Ihre Daten abgeglichen haben.“

    Meine Daten haben sie nie bekommen, da meinte sie „dann müssen wir sie eben über den Gerichtsvollzieher anschreiben und sie Pfänden lassen“

    Habe nur gesagt das sie das doch bitte machen sollten, das war im Dezember und habe bis heute von denen nichts gehört. :pfeif:

    immer diese leeren Fersprechungen :???:

  17. Axel sagt:

    @Annette:
    Die meisten Ansprüche der sog. Abmahn-Anwälte bestehen i.d.R. zu Recht; allerdings nicht der Höhe nach. Das Anrufen von Schuldnern ist ebf. nicht ungewöhnlich, dennoch geschieht dies nur dann, wenn 1.) dem Mandanten die Porto-Kosten nicht auferlegt werden können, weil es entsprechende Sondervereinbarung gibt, die das RVG außen vor lässt, und 2.) wenn die durchsetzbaren Ansprüche so niedrig sind, dass Briefe oder gerichtliche Schriftsätze aus wirtschaftlicher Sicht unsinnig sind.
    Es handelt sich also um eine reine Kosten-Nutzen-Abwägung.

    @Stephan:
    Das ist vollkommen richtig, was du gemacht hast. :bravo:
    Sofern kein Titel vorliegt, kannst du jeglicher Post, zugestellt durch den GV, ganz beruhigt entgegen sehen, denn den Gerichtsvollzieher kann jeder, der ihn bezahlt, auch als Postzusteller benutzen.

    Wenn du also mal wieder ein paar nette romantische Zeilen an deine Liebste senden möchtest und das ganze mit Knalleffekt versehen willst, dann weißt du ja jetzt, dass auch der Vollstreckungsbeamte umme Ecke als Postillon d’amour in Frage kommt. ::D:

  18. Annette sagt:

    Hi Axel,

    vielen lieben Dank für Deine zusätzlichen Erklärungen, die einem doch immer wieder ein bißchen weiterhelfen, denn zwischendurch kommen doch immer mal Gedanken wie „Ist das richtig, was ich mache…..“ und der Gedanke „hoffentlich“. :roll:

    Dann bleibt es erstmal nur, weiter abzuwarten, ob und was weiter geschieht. ::D:

    Wann verjähren solche Ansprüche/Forderungen eigentlich? :???:

    LG,
    Annette

  19. Axel sagt:

    Hallo, Annette!
    Wenn es um die reine Unterlassung oder den Schadenersatz geht, dann gilt eine Frist von 3 Jahren ab der Verletzungshandlung. (§ 195 BGB i.V.m. § 102 UrhG)
    Und hinsichtlich der Herausgabe, illegal erstellter Kopien, hier nicht relevant, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. (§ 852 BGB i.V.m. § 102 UrhG)
    Hoffe, deine Frage erschöpfend beantwortet zu haben.
    ::):
    xoxo
    Axel

  20. Annette sagt:

    Hallo Alex!

    Jawoll, sie ist erschöpfend beantwortet. 3 Jahre…..dann hoffe ich mal, daß die mich evtl. vergessen. :roll:

    Danke Dir für Deine Antwort!

    LG,
    Annette

  21. Joerg Highclass sagt:

    Das ist total ärgerlich da will man seiner Community was gutes und Ihen ein Extra zu Weihnachten bieten und dann soetwas. Wenn die Unternehmen ihre Kraft mal mehr auf das Wesentlliche lenken würden und weniger solchen Banalitäten nachgehen würden, wäre das ein oder andere Unternehmen viel erfolgreicher. Immer trifft es die kleinen, die sich selber kaum wehren können, es sei denn man ist selber Jurist. :sad2:

  22. jutta sagt:

    Ist es richtig?
    Das ganz ist schon mehr als aergerlich.Ich finde es denn noch unmoeglich.

  23. Krümel sagt:

    Hallo ihr lieben, also ich wollte nur mal meinen senf zu der inkasso-maffia abgeben und zugleich die Frage stellen: Warum werden denn da nicht die Gesetzeshüter wach? Wir leben doch in einem Rechtsstaat und angeblich geht die Macht vom Volke aus in einer Demokratie,oder? Wieso also dürfen Inkasso-Firmen mit kleinen Leuten machen, was sie wollen und sie regelrecht abzocken? Und NIEMAND von unseren Politikern und Gesetzeshütern kümmert’s?! Ich habe auch bei einer geschichte rund 150 Zu zahlen gehabt. Nach Rechnung von Ksp wurden daraus INKLUSIVE ZINSEN nach nur drei Monaten mal eben fast 400! Berechnet wurde hierbei sogar mein einziger anruf bei denen. Das muss man sich mal vorstellen. Wo bitte haben denn die neuerdings nur so aus dem Boden sprießenden Inkasso-unternehmen ihre Grenzen? Der Anwalt, dem ich die meiner Meinung nach völlig überzogenen Kostenaufstellung zeigte, meinte nur: ‚tjaaaa die gesetze wurden kürzlich ZUGUNSTEN der Geldeintreiber und zum Nachteil der Bürger geändert‘! So dürfe so ein Inkasso Konzern wie Ksp auch gleich unser Konto pfänden, falls wir nicht willig alle Wunschbeträge zahlten! Da klappte mir der Unterkiefer runter! HALLO POLITIK? IN WAS FÜR EINER WEILT LEBEN WIR EIGENTLICH?? Alle Macht der Wirtschaft oder wie?? Also ICH fühle mich ausgebeutet und von unseren Leuten dort oben allein gelassen. Enttäuschend! Wir sollten alle in die Politik gehen. Da wird man nicht zur kasse geben. Im gegenteil: ‚Wulfen‘ und ‚Guttenbergen‘ sind ja jetzt ‚in‘.

  24. Mops sagt:

    Huhu :girl:mir ist da gerade was aus der letzten Urheberrechtsvorlesung eingefallen: Wenn du ein geschütztes Werk einer eingeschränkten Gruppe zugänglich machst,dann ist das okay. Das Urheberrecht verbietet eine öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Urheber. Wenn du nun für deine zitate eine gruppe mit anmeldung nimmst… Dann ist es nicht mehr öffentlich.. :???: und zudem könntest du einen bildungszweck damit erfüllen, ähnlich einer fernuni…

  25. Janna Maier sagt:

    Hi, es wäre ja schon schön wenn es bei der Frist von 3 Jahren ab der Verletzungshandlung wirklich so ist?? Klingt mir dann doch etwas viel;) Ich bin mal gespannt, was neue internationale Verträge neues anbieten. irgendwie machen mir diese Urheberrechtsgeschichten Angst. :nein:

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