Lappan-Verlag bittet zur Kasse

Lange war’s ruhig hier im Blog und der Lappan-Verlag hatte mir das Wiederbeleben des Blogs nochmals einen Tick schwerer gemacht, aber man soll sich ja nie unterkriegen lassen. Für Ruhe im Blog war schlussendlich ich selber verantwortlich.

Genauso verantwortlich bzw. verantwortungslos war ich Weihnachten 2006, genauer gesagt am 24. Dezember 2006 als ich hier meine üblichen Adventkranz-Smilies vorstellte und ein Gedicht dazu stellte.

Ein teures Gedicht wie ich im Juli 2011 erfahren durfte, denn im Gegensatz zu allen anderen Beiträgen mit Gedichten fremder Autoren, hatte ich mich bei diesem Gedicht nicht um die Rechte daran schlau gemacht. Normalerweise achte ich darauf das der Dichter schon mehr als 70 Jahre tot ist, damit ist man hierzulande eigentlich auf der sicheren Seite.

Doch im besagten Falle war es ein Gedicht von Heinz Erhardt mit dem Titel “Die Weihnachtsgans”. Der gute Heinz, in meinen Augen deutsches Kulturgut, ist leider noch keine 70 Jahre tot (“leider” nur im Zusammenhang, dass dies nun mein persönliches Pech darstellt). Dementsprechend gibt es jemanden, der mit den Werken von Heinz Erhardt Geld verdienen möchte und dies ist der Lappan Verlag.

Über die Kanzlei KSP Rechtsanwälte erhielt ich dann auch ein freundliches Schreiben, dass ich eine Urheberrechtsverletzung begannen habe (den Autor hatte ich aber genannt, ich hatte mir also nichts zu Eigen gemacht!) und ich möge doch bitte Schadenersatz in Höhe von 726,90 Euro (inkl. aller Gebühren) leisten. Das Gedicht muss natürlich auch entfernt werden.

Ich hatte mich zwar mit KSP dann mit einer Zahlung von ca. der Hälfte geeinigt, genauso teuer war dann aber auch noch die Rechtsberatung durch meinen Anwalt. Müssen halt auch von was leben, die lieben Anwälte. Was man der KSP zu Gute halten muss ist, dass man neben der Schadenersatzforderung nicht auch abgemahnt hat. Beides wäre möglich gewesen. Wie auch immer, die Kanzlei macht ja nur ihren Job.

Was man dem Lappan Verlag aber vorwerfen muss ist, dass die Erbengemeinschaft das Vorgehen gar nicht begrüßte und ein einfaches Anschreiben an meine Person ausgereicht hätte. Im Gegenzug hätte ich auch was nettes über den Lappan Verlag geschrieben und das Gedicht natürlich entfernt, so bleibt ein fahler Beigeschmack und jeder kann sich sein eigenes Bild über dieses Unternehmen machen.

Auf boersenblatt.net gab es einen Artikel zu diesem Thema, in welchem es hieß:

“Dabei nehmen wir die 6.000 Fälle in Blogs und Foren jedoch aus”, betont Klaus Kämpfe-Burghardt, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ueberreuter, zu der Lappan gehört. Juristisch verfolgt würden nur die ca. 400 gewerblich genutzten Seiten.

Schade, bin wohl doch kein Blog bzw. muss das Börsenblatt sich wohl verschrieben haben, denn Herr Kämpfe-Burghardt schrieb mir:

… zu Ihren Zitaten zu meiner Person und die mir zugeschriebenen Zitaten nur so viel: Nicht immer hat man Einfluß auf das, was die Presse über einen schreibt, bzw. wie man zitiert wird. Gerichtsrelevant ist das aber nicht.
Zu Ihrem Verstoß gegen das Urheberrecht nehmen Sie Kontakt mit der von uns beauftragten Kanzlei auf.

PS: Weihnachtsgedichte für dieses Jahr sind gestrichen! ::P:

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43 Reaktionen zu “Lappan-Verlag bittet zur Kasse”

  1. 1 Michael

    Ach du liebes bisschen, das ist mehr als ärgerlich. Hoffe, ihr kommt klar.

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  2. 2 Offizieller Kommentar Michael

    Also um das Geld hätte ich mir ganz klar was anderes lieber geleistet…

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  3. 3 Michael

    Das glaube ich Dir. Aber so eine Summe kann einem ja auch schon mal im ungeeignetem Moment richtig weh tun.

    Warum ist es eine Urheberrechtsverletzung, wenn Du es korrekt zitierst?

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  4. 4 Erni

    Das ganze ist schon mehr als ärgerlich, man sollte sich dann wohl doch auf das besinnen wobei es bei dem Blog geht die grünen Smilies. Hoffe du findest demnächst wieder ein wenig Spaß am basteln und vorstellen und dann mit eigenen Worten und halt ohne Gedichte. :pfeif:

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  5. 5 Cafemen

    Willkommen zurück, Michael,

    Boooh, kein Wunder, da vergeht einen wirklich die Lust, noch irgendetwas ins Internet zu stellen. Diese Abmahnwelle nimmt wohl nie ein Ende. :nein:

    Lass dich nicht unterkriegen.

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  6. 6 Vanita

    Ach nein, das ist ja wirklich ärgerlich. Ich bezweifele auch sehr, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist – erst recht in der Höhe. Mein Mitgefühl!

    Michael, man darf eben nicht einfach veröffentlichen, was andere Menschen verkaufen. Das scheint dieser Verlag seeehr genau zu nehmen. :sad2:

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  7. 7 Flo

    :irre:

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  8. 8 Su-Mu

    Ich finde es dennoch schade/unmöglich, dass man so ein Gedicht nicht auf ein Blog stellen darf, OBWOHL man es als Zitat kennzeichnet und den Autor dazu schreibt!

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  9. 9 Zebulon

    Hi :winken: ,
    herzlichen Glückwunsch im negativsten Sinne :???:
    An ähnlichem bin ich grade mal so vorbeigeschrammt, als ich auf meiner Seite einen ‘Zitate’-Bereich eingebaut hab und im Sammeln auf die Erbengemeinschaft von Karl Valentin gestoßen bin. Da er 1948 gestorben ist, hab ich zum einen seine Zitate sofort entfernt und bei allen anderen das Todesjahr recherchiert. Die sieben Jahre sitz’ ich auf einer Backe noch ab :pfeif: !
    Herzlichen Glückwunsch auch dieser und allen ähnlich gesinnten Erbengemeinschaften: auf diese Weise tun Sie ihr bestes, diesen genialen Künstler in der Versenkung verschwinden zu lassen.

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  10. 10 Jan Marvin Christ

    Huiuiuiuiui… sowas hatte ich vor ein paar Jahren (mit 18) auch mal… War aber meine eigene Schuld, habe ein Foto ohne zu fragen kopiert. Aber gut, solche Fehler macht man nur 1x :)
    Hab mich damals auch geärgert, dass man mir nicht schnell eine eMail geschrieben hatte, dann wäre die Sache schnell vom Tisch gewesen und fertig. Aber so läuft es eben nicht :(

    Die sollten lieber froh sein, dass du das Gedicht hier verbreitest… schließlich beschweren sich Red Bull und Co. ja auch nicht über ihre Rollen bei manchen Smileys ;) :)

    Naja, ich bin froh, dass du das soweit heil hinter dich gebracht hast und freue mich schon auf deine nächsten Smileys – wann immer sie auch kommen mögen ;-)
    Kannst ja ein paar Halloween-Smileys mit Kürbisen und verkleideten Kindern, sowie einen Anti-Lappan-Smiley machen *g* Oder lieber nicht, wer weiß, was das dann wieder für Ärger gibt…

    Schöne Grüße!!

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  11. 11 Frauke

    Lass dich nicht unterkriegen ! Das ist natürlich echt eine schande und kein frohes fest im dem sinne :???:

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  12. 12 Abmahnung

    War das nun eine Abmahnung?

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  13. 13 Ron

    Am besten man hält sich an die Regel, nicht mehr als drei Worte aus einem veröffentlichten Werk zu zitieren und dies korrekt kenntlich zu machen. Am besten mit Fußnote. Dann kann nichts schief gehen. Allerdings muss ich mal Ausschau halten, ob es einen Dichter gibt, der mit drei Wörtern auskommt bzw -kam. Vielleicht ein Dadaist? :???:

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  14. 14 Silverspoon

    Sowas Beklopptes. :irre: Als ob damit jemandem wehgetan resp. Schaden zugefügt worden wäre.
    Der Einzige, dem doch jetzt Schaden zugefügt wurde, ist der “böse Copyrightverletzer”.

    Unglaublich..

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  15. 15 Irene

    Ganz ehrlich, ein Schaden ist sicher nicht entstanden…. Aber wenn sich die Gedichte sonst nicht verkaufen, muss man eben schaun, wo man Geld her bekommt…

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  16. 16 Joy

    Alternativ würde es ja auch ein selbst gedichtetes Gedicht tun :) Da kannst du auch keine Rechte verletzen ;)

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  17. 17 GEF

    Das ist ja mal wieder nicht zu fassen.

    Welcher Schaden soll denn da entstanden sein? Die Spinnen ja! Leider ist so was bei uns möglich.

    Aber es ist schön, wieder etwas von dir zu hören.

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  18. 18 the-blog

    Schön mal wieder was von dir zu hören, auch wenn der Auftakt mit einem wenig erfreulichen Thema beginnt :nein:
    Ich hoffe der Schaden fällt nicht zu sehr ins Portemonnaie.
    Auch wenn es nicht den Richtlinien entsprach finde ich es doch ein wenig dreist eine solche Summe zu verlangen. Slebst die hälfte ist ja noch unerhört, aber naja.
    Villeicht sehen wir demnächst auch wider den ein oder anderen Smilie falls dir die Lust danach stehen sollte. :;):

    Werde auf jedenfall weiter reinschauen und bis bald :winken:

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  19. 19 Anonymous

    Oh, das ist wirklich ärgerlich. :skepsis:

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  20. 20 Xeon

    Aye – das klingt ärgerlich. Muss mich da der Meinung von Zebulon anschließen. Das ist der beste Weg um verstorbenen Künstlern endgültig den Rest zu geben -___-” In Sinne eines Künstlers sind solche Aktionen niemals sinnvoll.

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  21. 21 Chris

    Das ist immer ärgerlich wenn man für einen Fehler gleich mehrere hundert Euro bezahlen soll, gerade Blogger die nicht kommerziel handeln sollten mit einem einfachen Anschreiben und der Bitte den Text zu entfernen davon kommen.
    Der Gesetztgeber sollte hier eine Regelung festlegen und den Anwälten nicht einfach freie Hand lassen!

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  22. 22 robiniawood

    Können wir Nutzniesser, die wir den Spass mit den grünen Smilies haben, uns mit einem Obulos an den RA-Kosten beteiligen?

    Ich begreife zwar, dass Menschen von etwas leben müssen – auch ich richte mir gerade meine neue Nische ein – aber Anwälte sind doch wohl intelligent genug auf ehrsame Weise ihre Brötchen zu verdienen? Erinnert mich an die dawanda-Abmahnungen.

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  23. 23 Spottdrossel

    :wallbash: Vielleicht solltest Du zu Ehren dieser Kanzlei einen schönen, grünen Geier machen?
    Was da auch vergessen wird: wenn ein Dichter wirklich gut war, ist ein Teil seiner Werke ja irgendwann auch “allgemeiner Sprachgebrauch” – viele Leute zitieren z.B. Goethe oder Wilhelm Busch, ohne es zu wissen.
    Jetzt haben diese Herrschaften durch ihre übertriebene Reaktion negative Presse – währen sie schlau gewesen, hätten sie einen Kommentar unter Deinen Beitrag gesetzt in der Art von “schön, das Ihnen dieses Gedicht gefällt, mehr davon finden sie im Gedichtband XY.”
    Grade zur Weihnachtszeit, wo die “Generation Internet” noch verzweifelt Geschenke für die Senioren in der Sippschaft sucht, hätte das durchaus was bringen können…

    AntwortenAntworten
  24. 24 Phrasenschubser

    Wollte eigentlich zu Weihnachten jedem Mitglied unseres Männer-Gesangsvereins ( 54 Sänger ) ein UliStein Buch schenken. Die Lektüre der Zeilen oben bewegt mich allerdings, ein anderes Werk auszusuchen… (garantiert nicht vom Lappan Verlag.)

    Fröhliche Weihnachten !

    AntwortenAntworten
  25. 25 JAS

    …und sowas wegen einem “blöden” Gedicht… :irre:

    AntwortenAntworten
  26. 26 Martin

    Also ich weiss nicht was der liebe Heinz dazu gesägt hätte… der wäre mit dem vorgehen bestimmt auch nicht einverstanden gewesen. Es tut mir leid für das Lehrgeld, dass du bezahlen musstest, aber sollte die Blogger da draußen drauf aufmerksam machen, dass manche Verlage auch bei recht altem Content noch auf das Urheberrecht pochen… :shocked:

    AntwortenAntworten
  27. 27 NRj_66

    Tja, das tut mir leid für Dich aber es gibt ja schlimmeres. Ich überlege mir auch, ob ich jemals das veröffentliche was ich vorhatte :zensur: oder nicht.
    Vllt. haben wir zu viele Anwälte und das INet ist bald nur noch für denjenigen da, der eine eigene Rechtsabteilung hat.

    Alles Gute und mehr Glück für die Zukunft.
    Rudi

    AntwortenAntworten
  28. 28 Axel

    Es gibt mehrere Anwaltskanzleien, KSP gehört u.a. dazu, die sich auf das Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben. Anders ausgedrückt: Die beschäftigen ein Dutzend Praktikanten, welche nichts anderes tun, als irgendwelche Medien zu durchsuchen, um dann die betreffenden Personen anschreiben und “abzocken” zu können.

    Übrigens tun auch die sog. Verbraucherschutzzentralen so etwas im gewerblichen Bereich.

    Häufig sind diese Kanzleien von den eigentlichen Inhabern der Urheberrechte gar nicht beauftragt, sondern handeln als “Organ der Rechtspflege”. Dabei nutzen sie zum einen die Unwissenheit der Angeschriebenen und deren Respekt vor dem Anwaltsstand aus, zum anderen geht es ihnen ausschließlich um das Kassieren von Gebühren, die nach dem neuen RVG erheblich gestiegen sind.
    Wer sich in der Materie auskennt, weiß, dass diesen Leuten das gleiche zusteht wie den Inkassobüros. Nämlich nichts.
    Leider haben die meisten Juristen nur eine äußerst mangelhafte Ausbildung im Bereich “Verlags- und Urheberrecht, Gewerbliche Schutzrechte und Patentrecht” genossen. Du hattest wohl leider so einen um Rat gefragt.
    Außerdem neigen alle meine Kollegen dazu, sich gegenseitig vor den Mandanten in Schutz zu nehmen bzw. zu “decken”, sofern ihnen die Rechts- bzw. Gesetzeslage nicht hinreichend vertraut ist. Frei nach dem Motto “Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.” – leider.

    Laut deinen Angaben stand KSP gem. § 97a Abs.II UrhG lediglich eine Summe von max. 100,- € als Aufwandsentschädigung zu, voraus gesetzt, der Lappan-Verlag hätte sie beauftragt. Das hätte dein Anwalt wissen müssen.
    Wer über eine Unterlassung hinaus auch noch Schadenersatz haben will, muss den Schaden nach deutschem Recht nachweisen.
    Da den reinen Abmahn-Anwälten gar kein Schaden entstehen kann, wäre dieses Thema dann auch erledigt gewesen.
    Dem Lappan-Verlag hätte es dann oblegen, den Schaden nachzuweisen. Was dabei heraus gekommen wäre, ist wohl klar, wenn man sich § 97 UrhG anschaut.

    In jedem Fall gilt: IMMER AUF DEN MAHNBESCHEID WARTEN!

    Der ist nämlich bedeutend günstiger, als die von den Anwälten erstellte Wunschforderung.

    Im übrigen könnte es sogar sein, dass die Ansprüche bereits verjährt gewesen sind gem. § 195 BGB i.V.m. § 102 UrhG. Ich nehme es sogar an.

    Es tut mir leid, dass du die Schattenseite unseres Berufstandes kennen gelernt hast, aber wie du schon sagtest: “Müssen halt auch von was leben, die lieben Anwälte.”

    Nichtsdestotrotz: Frohe Weihnachten!
    xoxo
    Axel

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  29. 29 Anonymous

    Eine Unverschämtheit vom Lappan-Verlag! Möge er bald das Zeitliche segnen. :nein:

    AntwortenAntworten
  30. 30 MG Blog

    Ach ja ach ja die lieben und “armen” Abmahnanwaelte,
    da kann man nur hoffen das dieses vielleicht doch irgend wann mal ein Ende hat ? : http://blog.arcadewelten.eu/20.....n-geplant/

    Hoffe auf jeden fall das du keinerlei UE so unterschrieben hast =)

    auf jeden fall schoen mal wieder was zu lesen auch wenn das leider eher ein negativer Beitrag ist / war, aber das mit der netten fan post kenne ich leider auch zu gute auch wenn es nicht immer unbedingt um Urheberrecht Verletzungen geht.

    Dir / euch auf jeden fall erst mal ein Frohes neues Jahr 2012

    AntwortenAntworten
  31. 31 Offizieller Kommentar Michael

    @Michael und @Su-Mu: Weil ich keine Nutzungserlaubnis vom Lappan-Verlag hatte.
    @Vanita: Respektiere ich auch, trotzdem halte ich Heinz Erhardt für deutsches Kulturgut und finde das vorgehen nicht gerade glücklich.
    @Erni: Eigene Worte hatten mir eigentlich nie gefehlt. :D
    @Abmahnung: Nein, eine Schadenersatzforderung.
    @robiniawood: Danke, nicht notwendig, die Werbung hier auf dem Blog spielt das in 2-3 Jahren locker wieder rein. ;)
    @Phrasenschubser: Ulli Stein kann ja nicht wirklich was dafür…
    @Axel: Danke für den Hinweis, für mich zwar zu spät, event. aber für andere interessant!

    AntwortenAntworten
  32. 32 Vanita

    @Michael: Ich hatte dem Michael von Position 3 geantwortet. :;):
    Ich seh schon, dass das rechtlich nicht ganz sauber war, finde das Vorgehen aber wirklich übertrieben.

    AntwortenAntworten
  33. 33 Erni

    Dir ein frohes und gesundes neues Jahr Michael, hoffe das 2012 nicht nochmal etwas derartiges passiert und wir vielleicht auch wieder positive Dinge genießen können. Freue mich jedenfalls aus deine eigens verfassten Worte :D

    AntwortenAntworten
  34. 34 Annette

    Auch ich habe im Juli 2011 mit der KSP Bekanntschaft gemacht, von denen ich genau 1 Tag nach meiner Hochzeit ein “nettes” Schreiben bekam mit einer Forderung von 500 und noch was €.

    Ich hatte natürlich (dummerweise) zurück geschrieben und wollte erst einmal eine Vollmacht und den Beweis über das erwähnte Gedicht von Heinz Erhardt auf meiner HP. Zuvor hatte ich natürlich sämtliche Seiten mit Gedichten, Zitaten etc. auf meiner Seite gelöscht.

    Ich bekam eine Kopie der Vollmacht sowie einen ziemlich unleserlichen Screenshot meiner HP mit dem Gedicht von 11/2010. Auch ich hatte zum damaligen Zeitpunkt den Urheber (also Heinz Erhardt) unter dem Gedicht namentlich genannt.

    Daraufhin nahm ich Kontakt mit einem Bekannten auf, der RA ist. Dieser verfaßte für mich eine Unterlassungsklage und meinte, ich solle denen 160 € anbieten, da dies der “Realität” für eine solche Sache entspräche – alles andere wäre weitaus überzogen.

    KSP bot mir 320 € an – unter dem Vorbehalt, daß evtl. noch weitere Forderungen nachkämen. Weiterhin drohten sie, daß die über 500 € sofort gänzlich fällig werden, wenn ich nicht bis daunddahin zahlen würde. Daraufhin meldete ich mich nicht mehr bei denen, da im www viele davon abrieten, mit KSP überhaupt Kontakt aufzunehmen.

    Es kam dann pünktlich zum 24.12. nochmals ein Erinnerungsschreiben, daß zwar die über 500 € fällig wären, sich Lappan aber angeblich dennoch mit den 320 € zufrieden geben und blablabla und wieder Drohung.

    Ich reagierte wiederum nicht, denn seriös ist dieser “Verein” ganz sicher nicht, wenn man im Internet einmal recherchiert.

    Gestern jedoch die KSP sogar zu Hause bei uns an und wollten mit mir reden (wohl eher verhandeln). Da ich aber auf der Arbeit war, wollten sie meinem Mann keine Auskunft geben, da sie das nicht dürften. Sie würden sich später noch einmal melden. Dank der Fritzbox ist es ja möglich, Telefonnummern zu sperren…. :pfeif:

    Welche Rechtsanwälte, die Forderungen gegen einen haben, rufen den “Angeklagten” zu Hause an?? :???:

    Ich werde mich auf jeden Fall auf keinen Deal mit KSP einlassen, sondern die Angelegenheit nun aussitzen – mal sehen, wie weit sie wirklich gehen.

    Alleine auch schon aus DEM Grund, da im Internet öffentlich zu finden ist, daß (angeblich) NUR gewerbliche Seiten angeschrieben wurde und es sich bei meiner Seite um eine rein private Seite handelt und ich auch kein Gewerbe betreibe!

    AntwortenAntworten
  35. 35 Offizieller Kommentar Michael

    Was der Lappan-Verlag bzgl. gewerblich und privat für eine Meinung hat, hatte ich im letzten Absatz zitiert. Berichte mal, wie es bei dir weiter geht bzw. wenns was Neues gibt! Ich drücke die Daumen.

    AntwortenAntworten
  36. 36 Axel

    @Annette:
    Das machst du vollkommen richtig. :bravo:

    Im übrigen sind KSP ja auch für Unternehmen wie z.Bsp. die Telekom, T-Online und diverse andere TK-Unternehmen tätig.
    Wer schon einmal eine Begegnung mit deren Service hatte, weiß, warum die Herren aus Hamburg deren Forderungseinzug übernehmen und wundert sich über gar nichts mehr.
    :irre:

    AntwortenAntworten
  37. 37 Stephan

    Hi Leute,
    melde mich auch mal wieder zurück.
    Da ich meine HP aufgegeben habe bin ich nur noch selten hier ;) aber was ich hier lesen musste, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Wenn man ein Gedicht auf so einer Seite sieht ist das doch die beste Werbung für jeden Künstler, egal ob er Tot ist oder nicht.

    Das werden die gewissen Rechteanwälte hier in Deutschland niemals begreifen, nein man besteht auf sein Recht.

    Jetzt weiß ich auch warum ich meine HP zu gemacht habe, so kann mir nichts mehr passieren.
    Aber so macht man auch viele gute Seite kaputt.

    Man sollte diese RA anklagen und nicht die Leute die das Urheberrecht verletzt haben sollten.

    Denn dadurch leben doch die Dichter, Sänger oder was auch immer.

    Ist zu mindeste meine Meinung

    AntwortenAntworten
  38. 38 Annette

    Da gebe ich Dir Recht, Stephan – aber es geht bei denen eben nicht um Werbung, sondern lediglich, schnell reichlich Geld zu machen – ohne Rücksicht auf irgendwelche Verluste der “Angeklagten”. :motz:

    Hier mal ein kurzer Zwischenbericht:
    Da ich deren Nummer in der Fritzbox sperrte, riefen sie ca. 2 Wochen später nochmal mit unterdrückter Nummer an, aber ich war ja wieder nicht zu Hause. Schließlich gehöre ich zum ganztags arbeitenden Volk. ::D:

    Dann kam doch tatsächlich vor ca. 2 (oder sind’s schon 3 :???: ) Wochen noch einmal ein Anruf mit der Bitte (bei meinem Mann) daß ich am nächsten Morgen zurückrufen soll!!! :irre: Natürlich tat ich das nicht – meine Chefs würden mir was anderes erzählen und selbst, wenn ich nicht arbeiten würde – ich rufe dort doch nicht zurück!! :nein:

    Seitdem warte ich auf neuere Reaktionen und bin gespannt und hoffe, daß das alles gut ausgehen wird! :ups:

    Noch niemals habe ich erlebt oder davon gehört, daß eine Rechtsanwaltskanzlei, die Forderungen gegen jemanden hat, den “Angeklagten” anruft!!!! DAS kann wirklich nicht mit rechten Dingen zugehen. Ich habe langsam das Gefühl, daß sie wissen, daß sie gerichtlich nichts erreichen können und wollen evtl. per Telefoneinschüchterung einen “Deal” schließen, um wenigstens an einen Teil des Geldes zu kommen.

    Ich werde weiter berichten, wenn es etwas Neues gibt. :winken:

    AntwortenAntworten
  39. 39 Stephan

    Ja Annette,
    das ist mir auch schon Passiert, aber sie hatten mich Persönlich am Telefon :skepsis: naja was soll ich sagen sie wollten dann als erstes meine Daten abgleichen denn ich wüste ja schon warum sie anrufen.

    Meinte darauf “nein ich wüste nicht warum sie mich anrufen, können sie mir das bitte mal sagen?” und darauf kam nur “das können wir nur wenn wir Ihre Daten abgeglichen haben.”

    Meine Daten haben sie nie bekommen, da meinte sie “dann müssen wir sie eben über den Gerichtsvollzieher anschreiben und sie Pfänden lassen”

    Habe nur gesagt das sie das doch bitte machen sollten, das war im Dezember und habe bis heute von denen nichts gehört. :pfeif:

    immer diese leeren Fersprechungen :???:

    AntwortenAntworten
  40. 40 Axel

    @Annette:
    Die meisten Ansprüche der sog. Abmahn-Anwälte bestehen i.d.R. zu Recht; allerdings nicht der Höhe nach. Das Anrufen von Schuldnern ist ebf. nicht ungewöhnlich, dennoch geschieht dies nur dann, wenn 1.) dem Mandanten die Porto-Kosten nicht auferlegt werden können, weil es entsprechende Sondervereinbarung gibt, die das RVG außen vor lässt, und 2.) wenn die durchsetzbaren Ansprüche so niedrig sind, dass Briefe oder gerichtliche Schriftsätze aus wirtschaftlicher Sicht unsinnig sind.
    Es handelt sich also um eine reine Kosten-Nutzen-Abwägung.

    @Stephan:
    Das ist vollkommen richtig, was du gemacht hast. :bravo:
    Sofern kein Titel vorliegt, kannst du jeglicher Post, zugestellt durch den GV, ganz beruhigt entgegen sehen, denn den Gerichtsvollzieher kann jeder, der ihn bezahlt, auch als Postzusteller benutzen.

    Wenn du also mal wieder ein paar nette romantische Zeilen an deine Liebste senden möchtest und das ganze mit Knalleffekt versehen willst, dann weißt du ja jetzt, dass auch der Vollstreckungsbeamte umme Ecke als Postillon d’amour in Frage kommt. ::D:

    AntwortenAntworten
  41. 41 Annette

    Hi Axel,

    vielen lieben Dank für Deine zusätzlichen Erklärungen, die einem doch immer wieder ein bißchen weiterhelfen, denn zwischendurch kommen doch immer mal Gedanken wie “Ist das richtig, was ich mache…..” und der Gedanke “hoffentlich”. :roll:

    Dann bleibt es erstmal nur, weiter abzuwarten, ob und was weiter geschieht. ::D:

    Wann verjähren solche Ansprüche/Forderungen eigentlich? :???:

    LG,
    Annette

    AntwortenAntworten
  42. 42 Axel

    Hallo, Annette!
    Wenn es um die reine Unterlassung oder den Schadenersatz geht, dann gilt eine Frist von 3 Jahren ab der Verletzungshandlung. (§ 195 BGB i.V.m. § 102 UrhG)
    Und hinsichtlich der Herausgabe, illegal erstellter Kopien, hier nicht relevant, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. (§ 852 BGB i.V.m. § 102 UrhG)
    Hoffe, deine Frage erschöpfend beantwortet zu haben.
    ::):
    xoxo
    Axel

    AntwortenAntworten
  43. 43 Annette

    Hallo Alex!

    Jawoll, sie ist erschöpfend beantwortet. 3 Jahre…..dann hoffe ich mal, daß die mich evtl. vergessen. :roll:

    Danke Dir für Deine Antwort!

    LG,
    Annette

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