Die spinnen, die Röm… äh Hamburger Richter!

Eigentlich wollte ich heute schreiben, warum ich in letzter Zeit weniger geschrieben habe (schönes Wetter, Sport machen, usw.) – aber die heutigen Nachrichten aus Hamburg haben mir so richtig die gute Laune versaut und statt eines neuen Smilies muss ich nochmals meinen Paragrafen-Zerschmetterer „Zeus“ auspacken:

Grund für meine schlechte Laune ist dieses Skandalurteil des LG Hamburg, nachzulesen bei golem:

LG Hamburg: Forenbetreiber haften für fremde Inhalte

Das Landgericht Hamburg nimmt wieder einmal Forenbetreiber in die Pflicht und macht sie für Beiträge Dritter haftbar, auch ohne dass diese davon Kenntnis haben. Dies geht aus dem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall Supernature hervor, bei dem der Betreiber des Forums eigentlich durch eine negative Feststellungsklage für Rechtssicherheit sorgen wollte.

Im Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 324 O 600/06), das schon am 27. April 2007 erging, nun aber im Volltext veröffentlicht wurde, heißt es, Forumsbetreiber haften für „eigene Informationen“ im Sinne des § 6 Abs. 1 MDStV: „‚Eigene Informationen‘ im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur ‚eigene Behauptungen‘ im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.

Supernature selbst schreibt dazu:

Bei der Beurteilung stützt sich Gericht allerdings nicht auf die Frage, ob ich als Betreiber Kenntnis von dem Beitrag hatte […].

Vielmehr stuft das Gericht Internetforen generell als redaktionell gestaltete Angebote(!) ein. Alle Beiträge gelten laut Urteilsbegründung als “eigene Information, die der Betreiber zum Abruf bereit hält” – unabhängig davon, ob der Betreiber selbst oder eine dritte Person diese Beiträge verfasst hat. Eine Befreiung von der Haftung sei nur möglich, wenn sich der Betreiber von einer Äußerung ausdrücklich distanziert – und zwar nicht pauschal, sondern ausdrücklich und konkret im Einzelfall.

Man muss sich vor Augen halten, wie paradox das ist: Der Betreiber muss sich also von potenziell rechtswidrigen Beiträgen konkret distanzieren (was grundsätzlich voraussetzt, dass ALLE Einträge gelesen und geprüft werden). Kann man ihm aber nicht genau dann nachsagen, dass er den entsprechenden Beitrag vorsätzlich und bewusst über seine Internetseite verbreitet?

Das Urteil im kompletten Wortlaut

Tja, was soll man da noch sagen, außer: „Macht dicht Eure Foren, Blogs, usw.!„!?!? Von wegen! Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Urteil wieder gekippt wird, bis dahin sollten sich alle Betreiber aber warm anziehen, die nächste Abmahnwelle kommt bestimmt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

5 Antworten zu Die spinnen, die Röm… äh Hamburger Richter!

  1. AveN sagt:

    jopp, war auch schon am kübeln :/

  2. michael sagt:

    Ich kann gar nicht mehr aufhören! Smilie

  3. Zottel sagt:

    mal abwarten bis die ersten abmahnungen eintrudeln. Habs im verdacht das es bald losgeht. Und da ich selber mehrere Foren betreibe……

  4. AveN sagt:

    najo…

    jetzt muss ich fast schon von glück sprechen, dass mein clan gestorben ist, udn damit meine meistbesuchte seite :/

    LG AveN

Kommentare sind geschlossen.